Unternehmen

Die Stadtwerke Ramstein-Miesenbach GmbH sind seit mehr als einem Jahrhundert ein wichtiger Teil der Region. Bereits 1910 begann die Wasserversorgung der Gemeinde Ramstein und bereits 3 Jahre später, im Jahr 1913, wurde die Stromversorgung aufgenommen. Im Jahr 1953 kam schließlich die Versorgung mit Gas hinzu.

Somit hat sich die Stadtwerke Ramstein-Miesenbach als ihr zuverlässiger Energieversorger in der Region etabliert. Wir als Team von rund 80 erfahrenen Mitarbeitern sorgen dafür, dass die Bürger in Ramstein-Miesenbach und Umgebung mit Strom, Wasser, Gas und Breitband versorgt werden. Ebenso betreiben wir auch ein Flüssiggas- und Erdgasnetz sowie eine Nahwärmeversorgung.

Aber wir bieten weitaus mehr als nur Strom, Gas, Wasser und Breitband!

Unter dem Motto „Aus der Region für die Region“ verstehen wir uns als

briefcase icon    Arbeitgeber für mehr als 80 Mitarbeiter und Auszubildende

pencil icon Auftraggeber für verschiedene Unternehmen

people icon  Sponsor für örtliche Kindergärten, Schulen, Vereine und Institutionen des öffentlichen Lebens

learn icon  Ausbilder in unterschiedlichen technischen und kaufmännischen Berufen

location icon Kundenberater vor Ort im eigenen Kundencenter

Aufsichtsrat

› Ralf Hechler
Bürgermeister, Vorsitzender

› Dietmar Lill
Industriekaufmann, stellvertretender Vorsitzender

› Thomas Layes
Architekt

› Rudi Kneller
Landwirtschaftsmeister

› Bodo Mahl
Dipl. Ing. (FH) Forstwirtschaft

› Peter Stein
Polizeihauptkommissar i. R. 

Schlichtungsstellen / Verbraucherservice

Verbraucherservice der Stadtwerke Ramstein-Miesenbach GmbH

Sie haben Fragen oder Beschwerden im Zusammenhang mit der Energielieferung? Diese können Sie schriftlich an den Verbraucherservice der Stadtwerke Ramstein-Miesenbach richten:

Stadtwerke Ramstein-Miesenbach GmbH
Am Neuen Markt 8
66877 Ramstein-Miesenbach

info@Stadtwerke-Ramstein.de

Verbraucherservice der Bundesnetzagentur für den Bereich Elektrizität und Gas

Der Verbraucherservice der Bundesnetzagentur stellt Informationen über das geltende Recht, die Rechte als Haushaltskunde und über Streitbeilegungsverfahren für die Bereiche Elektrizität und Gas zur Verfügung.

Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen

Verbraucherservice
Postfach 8001
53105 Bonn

Telefon 030 22480 500 oder 01805 101000

(Mo – Fr 9.00 Uhr – 15.00 Uhr)

Bundesweites Infotelefon

(Festnetzpreis 14ct/min, Mobilfunkpreise maximal 42ct/min)

Fax 030 22480 323

verbraucherservice-energie@bnetza.de

Schlichtungsstelle Energie

Zur außergerichtlichen Beilegung von Streitigkeiten zwischen den Stadtwerken Ramstein-Miesenbach und dem Kunden kann der Kunde, sofern die Stadtwerke Ramstein-Miesenbach eine Beschwerde des Kunden nicht innerhalb einer Frist von vier Wochen ab Zugang bei den Stadtwerken Ramstein-Miesenbach beantwortet oder der Beschwerde abgeholfen haben, sich an folgende Stelle wenden:

Schlichtungsstelle Energie e.V.
Friedrichstraße 133
10117 Berlin

Telefon 030 2757240 0

Fax 030 2757240 69

info@schlichtungsstelle-energie.de

 

Sollte der Kunde ein Verbraucher i.S.d. § 13 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) sein und einen Schlichtungsantrag unter den vorgenannten Voraussetzungen bei der Schlichtungsstelle Energie stellen, sind die Stadtwerke Ramstein-Miesenbach zur Teilnahme am Schlichtungsverfahren verpflichtet.

(Allgemeine) Verbraucherschlichtungsstelle

Für Schlichtung bei Streitigkeiten aus Verbraucherverträgen, die nicht Strom und Gas betreffen, ist die Verbraucherschlichtungsstelle zuständig.

Unser Unternehmen nimmt jedoch in den Bereichen Wasser, Flüssiggas und Breitband an keinem Verbraucherstreitbeilegungsverfahren teil. Die Allgemeine Verbraucherschlichtungsstelle

Zentrum für Schlichtung e. V.
Straßburger Straße 8
77694 Kehl am Rhein

ist im Internet unter www.verbraucherschlichter.de, per E-Mail an mail@verbraucher-schlichter.de oder per Telefon unter 07851 7957940 erreichbar.

Das Recht des Kunden oder der Stadtwerke Ramstein-Miesenbach, die Gerichte anzurufen oder ein anderes Verfahren nach dem Energiewirtschaftsgesetz zu beantragen, bleibt unberührt. Sofern wegen eines Anspruchs, der durch ein Schlichtungsverfahren betroffen ist, ein Mahnverfahren eingeleitet wurde, soll der das Mahnverfahren betreibende Beteiligte auf Veranlassung der Schlichtungsstelle das Ruhen des Mahnverfahrens bewirken.

Der Kunde kann sich mit Fragen zu Energieliefervertragsverhältnissen auch an die Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahn, Verbraucherservice (Postfach 8001, 53105 Bonn, Telefon Mo-Fr 09:00-15:00 Uhr: 030 22480 500, Fax: 030 22480 323, verbraucherservice@bnetza.de, www.bundesnetzagentur.de ) wenden.