Stromersatzversorgung

Gemeindewerke Hütschenhausen

Gemeindewerke Hütschenhausen

Stromersatzversorgung für Haushalt und Landwirtschaft (ab 01.03.2024)

Kleinverbrauch
bis 1.200kWh (HT)
Einfachtarif ohne Leistungsmessung
über 1.200 bis 4.000 kWh/Jahr (HT)
über 4.000 kWh/Jahr (HT)
Zeitzonentarif ohne Leistungsmessung
bis 4.000 kWh/Jahr (HT)
über 4.000 kWh/Jahr (HT)
Niedertarif (NT)
Arbeitspreis
netto
Cent/kWh
40,05
37,05
38,30
37,05
38,30
35,05
Arbeitspreis
brutto*
Cent/kWh
47,66
44,09
45,58
44,09
45,58
41,71
Grundpreis
netto
Euro/Jahr
84,00
120,00
72,00
120,00
72,00
42,00
Grundpreis
brutto*
Euro/Jahr
99,96
142,80
85,68
142,80
85,68
49,98

* Preise enthalten die gesetzliche Mehrwertsteuer von z.Zt. 19%. Die Abrechnung erfolgt auf Basis der Nettopreise

Der genannte Strompreis enthält die Kosten für die Energiebeschaffung, Vertrieb und Service.
Der Strompreis erhöht sich um die im jeweiligen Netzgebiet für den Abnahmefall gültigen Entgelte der Netznutzung und Messstellenbetrieb.
Des Weiteren erhöht sich der Strompreis zudem um die Mehrkosten nach dem Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz (KWKG), um die Mehrkosten nach § 19 der Verordnung über die Entgelte für den Zugang zu Elektrizitätsversorgungsnetzen (StromNEV), um die Mehrkosten nach § 17f Absatz (5) EnWG (Offshore-Haftungsumlage), um die Konzessionsabgabe und um die Mehrkosten nach § 13 Absatz 4a und 4b EnWG in Verbindung mit § 18 der Verordnung über Vereinbarungen zu abschaltbaren Lasten (Umlage für abschaltbare Lasten) sowie um die Stromsteuer und die Umsatzsteuer in ihrer jeweils geltenden Höhe sowie etwaiger zukünftiger Steuern, Abgaben und sonstigen staatlich veranlassten Belastungen.

Stromersatzversorgung für Gewerbe (ab 01.03.2024)

Kleinverbrauch
bis 4.000 kWh (HT)
Einfachtarif ohne Leistungsmessung
bis 10.000 kWh/Jahr (HT)
über 10.000 kWh/Jahr (HT)
Zeitzonentarif ohne Leistungsmessung
bis 10.000 kWh/Jahr (HT)
über 10.000 kWh/Jahr (HT)
Niedertarif (NT)
Arbeitspreis
netto
Cent/kWh
39,45
38,55
40,05
38,55
39,05
35,05
Arbeitspreis
brutto*
Cent/kWh
46,95
45,87
47,66
45,87
46,47
41,71
Grundpreis
netto
Euro/Jahr
84,00
120,00
72,00
120,00
72,00
48,00
Grundpreis
brutto*
Euro/Jahr
99,96
142,80
85,68
142,80
85,68
57,12

* Preise enthalten die gesetzliche Mehrwertsteuer von z.Zt. 19%. Die Abrechnung erfolgt auf Basis der Nettopreise

Der genannte Strompreis enthält die Kosten für die Energiebeschaffung, Vertrieb und Service.
Der Strompreis erhöht sich umd die im jeweiligen Netzgebiet für den Abnahmefall gültigen Entgelte der Netznutzung und Messstellenbetrieb.
Des Weiteren erhöht sich der Strompreis zudem um die Mehrkosten nach dem Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz (KWKG), um die Mehrkosten nach § 19 der Verordnung über die Entgelte für den Zugang zu Elektrizitätsversorgungsnetzen (StromNEV), um die Mehrkosten nach § 17f Absatz (5) EnWG (Offshore-Haftungsumlage), um die Konzessionsabgabe und um die Mehrkosten nach § 13 Absatz 4a und 4b EnWG in Verbindung mit § 18 der Verordnung über Vereinbarungen zu abschaltbaren Lasten (Umlage für abschaltbare Lasten) sowie um die Stromsteuer und die Umsatzsteuer in ihrer jeweils geltenden Höhe sowie etwaiger zukünftiger Steuern, Abgaben und sonstigen staatlich veranlassten Belastungen.

Stromersatzversorgung für Haushalte (US) (ab 01.03.2024)

Kleinverbrauch
bis 1.200 kWh (HT)
Einfachtarif ohne Leistungsmessung
über 1.200 bis 4.000 kWh/Jahr (HT)
über 4.000 kWh/Jahr (HT)
Zeitzonentarif ohne Leistungsmessung
bis 4.000 kWh/Jahr (HT)
über 4.000 kWh/Jahr (HT)
Niedertarif (NT)
Arbeitspreis
netto
Cent/kWh
38,00
35,00
36,25
35,00
36,25
33,00
Arbeitspreis
brutto*
Cent/kWh
45,22
41,65
43,14
41,65
43,14
39,27
Grundpreis
netto
Euro/Jahr
84,00
120,00
72,00
120,00
72,00
48,00
Grundpreis
brutto*
Euro/Jahr
99,96
142,80
85,68
142,80
85,68
57,12

* Preise enthalten die gesetzliche Mehrwertsteuer von z.Zt. 19%. Die Abrechnung erfolgt auf Basis der Nettopreise

Der genannte Strompreis enthält die Kosten für die Energiebeschaffung, Vertrieb und Service.
Der Strompreis erhöht sich umd die im jeweiligen Netzgebiet für den Abnahmefall gültigen Entgelte der Netznutzung und Messstellenbetrieb.
Des Weiteren erhöht sich der Strompreis zudem um die Mehrkosten nach dem Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz (KWKG), um die Mehrkosten nach § 19 der Verordnung über die Entgelte für den Zugang zu Elektrizitätsversorgungsnetzen (StromNEV), um die Mehrkosten nach § 17f Absatz (5) EnWG (Offshore-Haftungsumlage), um die Konzessionsabgabe und um die Mehrkosten nach § 13 Absatz 4a und 4b EnWG in Verbindung mit § 18 der Verordnung über Vereinbarungen zu abschaltbaren Lasten (Umlage für abschaltbare Lasten) sowie um die Stromsteuer und die Umsatzsteuer in ihrer jeweils geltenden Höhe sowie etwaiger zukünftiger Steuern, Abgaben und sonstigen staatlich veranlassten Belastungen.

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