Planauskunft
Sie benötigen zur Durchführung ihrer Baumaßnahme eine Leitungsauskunft?
Unsere Planauskunft bietet Ihnen verlässliche und aktuelle Informationen zu Leitungen und Infrastruktur – schnell, umkompliziert und maßgeschneidert auf Ihre Anforderungen
Unmittelbar vor der Baumaßnahme besteht für Bauausführende (also Firmen oder Personen welche die Tiefbauarbeiten für sich selbst oder im Auftrag von Anderen durchführen) die Erkundigungs- und Sicherungspflicht. Die Auskunft erhalten Sie ganz einfach.
Für alle unserer Versorgungsarten zum angefragten Grundstück.
Hier können Sie ganz bequem Ihre Planauskunft online anfordern.
Bitte beachten Sie, dass eine Planauskunft nur 4 Wochen gültig ist!
Ansprechpartner
Verordnungen/Bedingungen
FAQ‘ s
Ist es verpflichtend eine Planauskunft einzuholen?
Ja, Sie sind gesetzlich dazu verpflichtet. Diese Pflicht zur Einholung einer Planauskunft ergibt sich aus Ihrer Verkehrssicherungspflicht als Bauunternehmer, insbesondere bei Arbeiten an potenziell gefährlichen Leitungen. Arbeiten Sie in der Nähe von Leitungen Dritter, müssen Sie sicherstellen, dass keine Beschädigungen entstehen. Diese Verpflichtung ist im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) ab § 823 geregelt.
Warum benötige ich eine Planauskunft?
Bauausführende sind laut technischem Regelwerk dazu verpflichtet, aktuelle Planauskünfte bei allen durch die Maßnahmen betroffenen Leitungsbetreiber zu erheben.
Stromkabel, Erdgas-, Telekommunikations-, Wasser-, Fernwärme- und Abwasserleitungen– liegen in der Regel im Erdreich. Durch Tiefbauarbeiten können diese beschädigt werden. Eine Beschädigung kann zur Unterbrechung der Ver- und Entsorgung führen und bringt die beteiligten Personen in Gefahr. Laut technischem Regelwerk hat die Auskunft eine Gültigkeit von 4 Wochen.
Was tun, wenn der Baubeginn sich verzögert?
Bei einer Verzögerung müssen Sie sich eine aktualisierte Planauskunft einholen. Die Auskunft hat eine Gültigkeit von 4 Wochen.
Was passiert, wenn ich keine Planauskunft eingeholt habe?
Bei einem von Ihnen verursachten Leitungsschaden werden Ihnen die entstandenen Kosten in Rechnung gestellt. Versicherungen prüfen in der Regel, ob der Bauausführende über eine aktuelle Planauskunft verfügte.