Neuanlagen
Von der Anmeldung bis zur Inbetriebnahme – wir machen den Prozess zur Einspeisung neuer Anlagen einfach und effizient für Sie.
Antragstellung für Erzeugungsanlage
Anmeldeverfahren für Erzeugungsanlagen am Niederspannungsnetz
(Anlagen bis 100 kWp)
- 1. Antragstellung für eine Erzeugungsanlage
- 2. Netzverträglichkeitsprüfung
- 3. Einspeisezusage
- 4. Inbetriebsetzung
- 5. EEG-Pflichten und Vergütung
- 6. Termin
Verantwortlich: Anlagenbetreiber mit Installateur
Benötigte Unterlagen:
- Daten des Anlagenbetreibers und Eigentumsverhältniss
- Lageplan inkl. Aufstellungsort der Photovoltaikanlage
- ZEREZ-ID des Wechselrichters
Verantwortlich: Netzbetreiber
Die Netzverträglichkeitsprüfung stellt einen entscheidenden Schritt dar, wenn eine Photovoltaikanlage in Betrieb genommen werden soll. Ihr Ziel ist es zu prüfen, ob das bestehende Stromnetz die erzeugte Energie der Anlage aufnehmen kann, ohne instabil zu werden oder andere Nutzer zu beeinträchtigen.
Verantwortlich: Netzbetreiber
Nach einer positiven Netzverträglichkeitsprüfung senden wir dem Anlagenbetreiber per E-Mail eine Einspeisezusage. Die Stadtwerke Ramstein-Miesenbach hält sich an eine Einspeisezusage für maximal sechs Monate gebunden.
Verantwortlich: Installateur
Für die Inbetriebsetzung der Erzeugungsanlage muss von einem Elektrofachbetrieb Ihrer Wahl (mit Konzession) ein Inbetriebsetzungsantrag gestellt werden.
Verantwortlich: Anlagenbetreiber
Voraussetzung zur Auszahlung der Vergütung ist die Registrierung im Marktstammdatenregister der Bundesnetzagentur (MaStR).
Hier geht es zur Registrierung
Weitere Informationen zur EEG-Förderung und -Fördersätze erhalten Sie bei der Bundesnetzagentur
Abtretungserklärung
Die Erklärung ist nur dann einzureichen, wenn ein Dritter Ihre Vergütung erhalten soll.
Verantwortlich: Netzbetreiber
Wenn alle Unterlagen vorliegen, erstellen wir Ihren Abschlagsplan.
Es ist nicht mehr verpflichtend Einspeiseverträge auszustellen. Um Ressourcen zu schonen verzichten wir deshalb darauf.
Alle weiteren Informationen finden Sie im Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG)
Verantwortlich: Netzbetetreiber, Anlagenbetreiber und Installateur
Nach Abgabe aller Unterlagen und dem ausgefüllten Inbetriebsetzungsformular vereinbaren wir einen Termin mit Ihnen. Falls noch kein Zweirichtungszähler vorhanden ist, erfolgt ein Zählertausch bzw. Zählermontage.
Bitte beachten Sie, dass der verantwortliche Anlagenerrichter zwecks Anlagenprüfung vor Ort ist.
Möchten Sie Ihre Anlage am Mittel- oder Hochspannungsnetz anschließen?
Setzen Sie sich bitte mit unserer Technikabteilung in Verbindung.
tev@stadtwerke-ramstein.de
Steckerfertige PV-Anlage
Was ist eine steckerfertige PV-Anlage?
Eine steckerfertige PV-Anlage ist eine kompakte, steckerfertige Photovoltaikanlage, die auf dem Balkon oder der Terrasse eines Gebäudes installiert wird, um Solarenergie zu erzeugen. Die Anlagen bestehen meist aus 1-2 Modulen inklusivce Wechselrichter mit max. 800 VA (Ausgangsleistung des Wechselrichters). Steckerfertige PV-Anlagen bezeichnet man auch als Balkon-PV-Anlagen/Balkonkraftwerke, Plug-In-PV-Anlagen, Mini-PV-Anlagen oder Guerilla-PV.
Informationen zum Ablauf
Prüfen Sie als Mieter*in, ob das Anbringen eines Balkonkraftwerks erlaubt ist.
Die Installation erfolgt nach den gesetzlichen Vorgaben und dem aktuellen Stand der Technik. (DIN VDE V 0100-0551-1)
Grundsätzlich müssen alle Erzeugungsanlagen, die parallel mit dem Netz des Netzbetreibers betrieben werden, beim zuständigen Netzbetreiber angemeldet werden, auch steckerfertige Pv-Anlagen.
Zusätzlich muss die Anlage beim Marktstammdatenregister (MaStR) der Bundesnetzagentur angemeldet werden.
Hinweise
Hinweis zur neuen VDE-Norm 0126-95 für Balkonkraftwerke
Seit dem 01. Dezember 2025 gilt die neue VDE-Norm für steckerfertige Photovoltaikanlagen. Diese Norm regelt, wie Balkonkraftwerke sicher angeschlossen werden müssen. Wenn Ihre Anlage 800 W Einspeiseleistung und maximal 960 W Modulleistung hat, dürfen Sie sie weiterhin über einen normalen Schuko-Stecker an eine Haushaltssteckdose anschließen. Liegt die Modulleistung zwischen 960 W und 2.000 W, ist der Anschluss über eine spezielle Einspeisesteckdose (z. B. Wieland) vorgeschrieben. Diese Steckdose muss von einer Elektrofachkraft installiert werden.
Da davon auszugehen ist, dass keine bzw. nur eine minimale Stromeinspeisung in unser Netz erfolgt, werden wir Ihren Zähler für Sie kostenfrei durch einen 2-Richtungs-Zähler ersetzen. Über den genauen Ablauf werden wir Sie rechtzeitig informieren.
Registrierung im Marktstammdatenregister (MaStR)
Folgende Informationen werden für die Registrierung benötigt:
Angaben zu Ihrer Person
Anlagenstandort
Technische Daten (Datum der Inbetriebnahme, Gesamtleistung der Module, Wechselrichterleistung und Zählernummer)
Ihre Ansprechpartner
Noch Fragen?
Alles was Sie über Einspeisung wissen müssen – Antworten auf Ihre Fragen in unserem umfassenden FAQ-Bereich. Informieren Sie sich jetzt und werden Sie zum Experten für Einspeisung!
