Bestandsanlagen
Hier erfahren Sie alles , was Sie rund um das Einspeisen Ihres selbst erzeugten Stroms wissen müssen.
Abrechnungserklärung
Haben Sie Fragen zu Ihrer Einspeisevergütung oder Rechnung? Nachfolgend haben wir Ihnen anhand einer Beispielrechnung alles erklärt.
1. Abrechnungsart
Hier können Sie erkennen, ob es sich um eine Jahres- oder Monatsabrechnung handelt. Üblich eine eine jährliche Abrechnung.
2. Daten Verbrauchsstelle und Rechnung
Hier finden Sie Ihre Daten zur Verbrauchsstelle sowie die Steuernummer. Desweiteren finden Sie hier Ihre Daten zu Ihrer aktuellen Rechnung.
3. Abrechnungsübersicht
Hier entnehmen Sie Ihren Gutschriftsbetrag über die eingespeiste Strommenge (Einspeisung), sowie ggf. die Zählermiete. Desweiteren sehen Sie hier die bereits geleistete Auszahlung. Ist der Auszahlungsbetrag niedrieger als der Gesamtbetrag erhalten Sie eine Gutschrift. Überschrietet die Auszahlung den Gesamtbetrag, so ergibt sich eine Nachzahlung.
Den Umsatzsteuernachweis finden Sie auf Seite 2 Ihrer Abrechnung.
4. Zahlungsweg
Hier können Sie erkennen, ob wir Ihnen eine Gutschrift erstatten oder aber einen Rechnungsbetrag einziehen. Wenn Sie uns ein SEPA-Lastschriftmandat erteilt haben, ziehen wir einen Rechnungsbetrag zum Fälligkeitestag ein. Handelt es sich um einen Gutschriftsbetrag, überweisen wir Ihnen diese an Ihre Bankverbindung.
Änderungen zu Ihrer Bankverbindung teilen Sie uns bitte per Mail an KSE@stadtwerke-ramstein.de mit
5. Abschlagsbeiträge für das Folgejahr
Hier ermitteln wir auf Grundlade Zählerstände, die Sie uns zum 31.12. eines jeden Jahres mitteilen die Abschlagsbeiträge im Folgejahr. Wir haben für Sie aufgelistet zu welchen Datum diese fällig sind. Individuelle Abschläge können von der Norm abweichen. Ebenso weichen die Abschlagszahlung vom EVU Weilerbach und dem E-werk Bruchmühlbach ab.
6. Beitragsermittlung
Hier finden Sie die Mengenermittlung sowie den Gesamtabrechnungszeitraum. Desweiteren entnehmen Sie dort die Anlagendaten.
Unter der Überschrift „Vergütungsermittlung Einsp. Gutschrift“ können Sie nachlesen, wie sich der Gutschriftsbetrag für den eingespeisten Strom zusammensetzt. Die Einspeisemenge wird mit dem Preis der Einspeisevergütung multipliziert.
Auf der Webseite der Bundesnetzagentur können Sie die Höhe der Einspeisevergütung nachlesen.
7. Entgelt/Verbrauch
Das Entgelt für Messung und Abrechnung für den bei Ihnen verbauten Zähler können Sie hier entnehmen.
Betreiberwechsel
Verkauf oder Übertragung einer Anlage
Sind Sie dabei , eine Immobilie zu kaufen, zu verkaufen oder zu übertragen, auf der eine Photovoltaikanlage installiert ist? Oder beteiligen Sie sich aktiv an der Energiewende, indem Sie eine größere Erzeugungsanlage kaufen, verkaufen oder übertragen?
Umfirmierung oder Verwalterwechsel
Übernehmen Sie die Verantwortung für ein Mehrfamilienhaus als Hausverwalter oder ändern Sie die Besitzverhältnisse eines Unternehmens, das eine Erzeugungsanlage betreibt?
Erbschaft
Sind Sie Teil einer Erbengemeinschaft oder alleiniger Erbe einer Immobilie, zu der eine Erzeugungsanlage, oder erben Sie direkt eine Erzeugungsanlage?
Was ist zu tun?
Handbuch für den Betreiberwechsel.
Den Betreiberwechsel müssen Sie unter Anderem auch im Marktstammdatenregister melden. Auf der Webseie finden Sie ein1. Schritt: Information an uns per Mail an KSE@stadtwerke-ramstein.de
Benötigte Informationen:
Formular für den Betreiberwechsel
aktueller Zählerstand mit der dazugehörigen Zählernummer
Im Falle eines Betreiberwechsel im Rahmen eines Erbfalls ist die Kopie eines Erbscheins oder ein anderer Nachweis ( z. B. Kopie Erbvertrag) beizufügen.
Technische Änderungen
Entdecken Sie hier eine umfassende Übersicht aller technischen Änderungen und erfahren Sie, wie Sie diese ganz einfach umsetzen können.
Gut zu wissen: Jede Änderung muss gemeldet und geprüft werden muss.
Anpassung des vorhandenen Messkonzepts
Sie sind interessiert, den erzeugten Strom alternativ zu nutzen?
Wenn ja, erfordert die Anpassung des vorhandenen Messkonzepts eine entsprechende Maßnahme. Bislang haben Sie möglicherweise den gesamten Strom Ihrer Photovoltaikanlage ins öffentliche Netz eingespeist. Falls Sie nun an einer Eigennutzung interessiert sind, müssen Sie Ihre Messkonzept anpassen. Dieser Prozess wird üblicherweise von Ihrer Elektrofachkraft übernommen, die die Formularbearbeitung und Einreichung durchführt.
Es gibt verschiedene Messkonzepte, die dabei umgesetzt werden können:
Umstellung auf Volleinspeisung
Umstellung auf Überschusseinspeisung
Das ist zu tun:
1.Benötigte Unterlagen
Verantwortlich: Installateur
Bei der Umstellung auf ein anderes Messkonzept werden folgende Unterlagen benötigt:
Anmeldung einer Erzeugungsanlage
Zählerantrag
Übersichtsschaltplan
Bitte senden Sie uns die ausgefüllten Dokumente per Email an:
TEV@stadtwerke-ramstein.de
2. Erstellung des Messkonzepts
Verantwortlich: Installateur
Der Schaltplan sollte die Technik für das Netzsicherheitsmanagement, alle relevanten Komponenten sowie die Installation vom Modul bis zum Netzverknüpfungspunkt umfassen.
Bitte senden Sie diesen an:
TEV@stadtwerke-ramstein.de
3. Zählerwechsel
Verantwortlich: Anlagenbetreiber
Vor der Umstellung des Messkonzepts benötigt Ihre Elektrofachkraft eine enstprechende Vorbereitung der Zähleranlage.
Hierzu werden folgende Unterlagen benötigt:
Inbetriebsetzung Zähler
Anmeldung einer Erzeugungsanlage
Bitte senden Sie diese Unterlagen an:
TEV@stadtwerke-ramstein.de
Nachrüstung und Erweiterung von Speichern
Möchten Sie Ihren Eigenverbrauch an Strom erhöhen, indem Sie einen Speicher nutzen?
Wir haben Ihnen alle notwendigen Angaben zur Anmeldung eines Speichers aufgelistet.
1. Anmeldung AC-Speicher (Wechselstrom)
Verantwortlich: Installateur
Folgende Unterlagen werden benötigt, Ihr Installateur reicht diese Unterlagen per Mail an TEV@stadtwerke-ramstein.de ein
Anmeldung des Speichers
Lageplan
2. Erfolgreiche Meldung der Netzverträglichkeitsprüfung
3. Inbetriebnahme
Inbetriebsetzung
E.8 Inbetriebsetzungsprotokoll für Speicher
Übersichtsschaltplan
DC-Speicher (Gleichstrom)
Verantwortlich: Installateur
Nach Inbetriebnahme des Speichers, reicht Ihr Installateur das Datenblatt E.3 per Mail an TEV@stadtwerke-ramstein.de
4. Registrierung bei der Bundesnetzagentur
Ihren Speicher müssen Sie unmittelbar nach der Inbetriebnahme im Marktstammdatenregister registriert werden.
Tausch von Wechselrichtern oder Speichersystemen
Ist Ihr Wechselrichter oder Speichersystem defekt?
Alle Voraussetzungen sowie Formulare haben wir Ihnen nachfolgend aufgeführt.
Diese Voraussetzugen müssen vor Meldung erfüllt sein:
Die Integration der neuen Technologie erfolgtr reibungslos in das bestehende Netzsicherheitsmanagement und entspricht den aktuellen technischen Standard.
Wenn eine Leistungssteigerung während des Austauschs gewünscht ist, ist eine Benachrichtigung an uns als Netzbetreeiber erforderlich
Falls der Austausch eine Veränderung der Leistung zur Folge hat, muss diese im Marktstammdatenregister angepasst werden.
3. Meldung des Austauschs
Folgende Unterlagen werden für den Tausch des Wechselrichters benötigt:
E.2 Datenblatt Erzeugungsanlage
E.8 Inbetriebsetzungsprotokoll
Folgende Unterlagen werden für den Tausch des Speichers benötigt:
E.3 Inbetriebsetzungsprotokoll
Die Unterlagen senden Sie bitte an TEV@stadtwerke-ramstein.de
Austausch der Photovoltaik-Module
Ist ein Modul Ihrer Photovoltaikanlage beschädigt oder gestohlen worden?
Gemäß EEG ist hierzu eine Meldung an uns als Netzbetreiber erforderlich.
Wir haben Ihnen nachfolgend alle wichtigen Informationen aufgeführt.
Bei Defekten oder Beschädigungen:
Ein Defekt an Modulen muss nachgewiesen werden (z. B. durch Rechnung, Herstellernachweis oder Erklärung einer Fachfirma)
PV-Module dürfen nach Ihrem Austausch nicht wieder in den Verkehr gelangen und müssen ordnungsgemäß und nachweislich entsorgt werden. (z. B. mit Hilfe eines Verschrottungsnachweises)
Der Austausch ist zu dokumentieren. Hierzu gehören Fotos vor, während und nach dem Austausch sowie eine Bestätigung der ausführenden Firma.
Folgende Unterlagen werden benötigt. Senden Sie diese bitte an TEV@stadtwerke-ramstein.de:
Nachweis des Moduldefektes
Nachweis des Modulaustauschs
Entsorgungsnachweis der defekten Module
Sollte im Falle des Austauschs die gesamte kWp erhöht werden, muss die mehr gewordene Leistung als Neuanlage angemeldet werden.
Im Falle eines Diebstahls:
Benötigte Unterlagen:
Polizeiprotokolle
Versicherungsdokumente
Dies ist zu beachten:
PV-Austauschregelung
Was sagt diese Regelung aus?
Das Datum der Inbetriebnahme und Ihre Vergütung bleiben unverändert, wenn Sie technisch defekte, beschädigte oder gestohlene Module an demselben Standort ersetzen lassen. Dies gilt für Module, die der ursprünglichen Leistungen entsprechen oder geringer sind.
Wann gilt ein Modul als technisch defekt?
- Die erbrachte Leistung unterschreitet deutlich die mindestens zu erwartende Leistung aufgrund von Fehlern am Modul.
- Das Modul weist nach dessen Netzanschluss Eigenschaften auf, die zu nicht behebbaren Sicherheitsmängeln führen oder führen können.
- Die unsachgemäße Montage hat zu einer Beschädigung, einer technischen Funktionsstörung oder Sicherheitsmängeln am Modul geführt.
Was gilt wahrscheinlich nicht als technischer Defekt?
- Falls der Stromertrag geringer ausfällt als ursprünglich projektiert, zum Beispiel durch unsachgemäße Montage, suboptimale Ausrichtung, Verschattung, Verschmutzung oder andere Gründe, die nicht durch das Modul selbst verursacht werden.
- Auch ein altersbedingter Austausch fällt nicht unter „technischer Defekt“.
Erweiterung Ihrer Photovoltaikanlage
Sie überlegen Ihre Erzeugungsanlage zu erweitern? Dies gilt rechtlich als Neuanlage und unterliegt dem Vergütungssatz.
Alle Informationen finden Sie unter der Rubrik Neuanlagen.
Stilllegung einer Erzeugungsanlage
Sie wollen Ihre Anlage stilllegen?
Folgende Unterlagen werden benötigt:
Abmeldebescheinigung Marktstammdatenregister
Umstellung einer PV-Anlage von 70 % auf 100 % Leistung
Seit dem 01. Januar 2023 können Anlagenbetreiber einer Photovoltaik-Anlage mit einer Modulleistung kleiner gleich 7 kWp einen Antrag auf die Aufhebung der bisher geltenden Reduzierung der Einspeiseleistung stellen. Nutzen Sie dafür das folgende Formular:
Formular Wirkleistungsbegrenzung
Hinweis: Bitte beachten Sie, dass die Umstellung über Ihren Installateur erfolgt!
Kleinunternehmerregelung
Sie möchten die Kleinunternehmerregelung nach § 19 UstG in Anspruch nehmen?
Formular Kleinunternehmerregelung
Bitte senden Sie uns diese Formular per Mail an KSE@stadtwerke-ramstein.de
Ihre Ansprechpartner
Noch Fragen?
Alles was Sie über Einspeisung wissen müssen – Antworten auf Ihre Fragen in unserem umfassenden FAQ-Bereich. Informieren Sie sich jetzt und werden Sie zum Experten für Einspeisung!